Artikel 65

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Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

 

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Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

Die Geschäftsordnung hat festzulegen, in welchen regelmäßigen Abständen die Bundesregierung zusammentritt.

Jeder Bundesminister kann verlangen, dass der Bundeskanzler von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch macht. Die Angelegenheit in der der Bundeskanzler zu entscheiden hat, ist mit einer angemessenen Frist der Regierung vorher schriftlich bekannt zu machen. Das übrige regelt ein Bundesgesetz.

Kommentar

 

Das "Aussitzen" eines Problems durch den Bundeskanzler soll unterbunden werden.