23. Mai 2019
Kann eine Verfassung Ewigkeitscharakter haben? Reichen punktuelle Änderungen oder bedarf es irgendwann einmal einer Runderneuerung? Siebzig Jahre nach in kraft treten und dreißig Jahre nach dem Beitritt der ehemaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes scheint mir die Frage berechtigt. Eine Ewigkeitsgarantie gibt es nicht und punktuelle Änderungen haben noch nie ein Gesetz besser gemacht. Warum nur trauen wir uns nicht zu ein neues Grundgesetz durch eine verfassunggebende Versammlung entwerfen zu lassen, um darüber abzustimmen? Die Identifikation aller Bürger unseres Landes mit einem neuen Grundgesetz, könnte der Freude am politischen Gestalten neuen Auftrieb geben. Warum nur glauben wir, dass wir nicht reif genug wären, ein noch besseres Grundgesetz zu verabschieden, als es das alte ist? Die politisch Agierenden unseres Landes verheddern sich im Kleinklein. Es ist nicht erkennbar, dass sie sich Gedanken darüber machen, wie unsere Welt in zwanzig Jahren aussehen sollte, um so schön und lebenswert zu sein, wie sie es heute ist. Wir sehen gerade jetzt, dass die jüngere Generation aus den Löchern kriecht, um das Heft in die Hand zu nehmen. Da sollten die Älteren nicht Abseits stehen, wenn es gilt die Welt zu gestalten. Ein neues Grundgesetz könnte die Initialzündung für die gemeinsame Gestaltung unserer Zukunft sein. Mein Beitrag zum Aufbruch ist ein Vorschlag für eine grundlegende Änderung unseres Grundgesetzes. Heute kann ich meine Vorstellungen auf dieser Webseite öffentlich machen. Der Termin passt mir gut. Ich wünsche mir eine lebhafte Auseinandersetzung mit allen interessierten Lesern. Üben Sie Kritik an meinen Vorstellungen, positive wie negative. Lassen Sie mich wissen wie Sie zu einem/meinem neuen Grundgesetz stehen und machen Sie Vorschläge, was Sie ändern würden. Ich freue mich auf Ihre Reaktionen.