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Kommentar


 

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. 

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

 

 

Im Bewusstsein ihrer Verantwortung für eine humane Welt und eine Umwelt, in der humanes Lebens möglich ist, im Bewusstsein ihrer Verantwortung für die Menschen, die diese Welt bewohnen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt und dem Erhalt der Umwelt zu dienen, haben sich die Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland kraft deren verfassungs-gebender Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

 

Mit dem Bekenntnis dieser Verfassung für ein vereintes Europa bekennen sich die Staatsangehörigen der Bundes-republik Deutschland zu einer gemein-samen Sprache, gleichen Gesetzen und gleichen Lebensbedingungen für alle Menschen in diesem vereinten Europa.

 

Dieses Grundgesetz gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland, ihre Bundesländer und alle Menschen, die sich im Geltungsbereich dieses Grundgesetzes aufhalten.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass die Globalisierung und der technische Fortschritt das Zusammenleben der Menschen immer schneller verändert und davon auch Grundrechte und zwischenstaatliche Vereinbarungen betroffen sein können, ist dieses Grundgesetz, jeweils nach Ablauf von fünfzig Jahren, durch eine Verfassunggebende Versammlung dahingehend zu prüfen, ob die Ziele des Absatz 1 noch zu erreichen sind und das Grundgesetz im Übrigen noch den Anforderungen entspricht, die eine fortentwickelte Gesellschaft an eine Verfassung stellt. Das Grundgesetz ist gegebenenfalls neu zu fassen.

 

Die Zusammensetzung der verfassunggebenden Versammlung ist durch eine Entscheidung aller Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland zu bestätigen. Die Bestätigung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Die Entscheidung ist nur dann gültig, wenn mindestens drei Viertel der wahlberechtigten Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland bei dieser Entscheidung ihre Stimme abgegeben haben.

 

 

Zur Vermeidung eines Sprachenstreits innerhalb Europas, wäre auch eine künstliche Sprache (Esperanto) als gemeinsame Sprache vorstellbar. Würde diese Sprache ab der ersten Grundschulklasse in ganz Europa gelehrt, wären innerhalb von nur ca. zwanzig Jahren alle jungen Erwachsenen Europas in der Lage, sich in dieser gemeinsamen Sprache auszutauschen. 

Ein eventueller Verlust der heutigen Nationalsprachen ist zu verschmerzen. Auch Altgriechisch und Latein werden heute nicht mehr gesprochen, gehören aber zu unserer Kultur. Wer sie erlernen will kann das tun. Gleiches könnte auch für die heutigen Nationalsprachen gelten. 

Das wichtigere Kulturgut wäre gegebenenfalls die gemeinsame Sprache aller Menschen in Europa.