Artikel 139 (Weimarer Verfassung)

Aktuell

 

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

 

Neu

 

Der Samstag, der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt.

 

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