Artikel 20 a

Aktuell

 

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

 

Neu

 

Der Staat schützt, in besonderer Verantwortung für die künftigen Generationen, vor allem die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

 

Tiere sind keine Sachen. Soweit sie aus kommerziellen Gründen erzeugt werden, hat der Staat das Tierwohl zu gewährleisten. Das gilt sowohl für die artgerechte Haltung, als auch für die erzeugte Anzahl an Tieren. Die erzeugte Anzahl an Tieren ist daran zu messen, was den natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen entspricht. 

 

Die nachrangigen Gesetze haben diesen Schutz eindeutig zu regeln. Selbstver-pflichtungsvereinbarungen mit privaten Personen und Unternehmen sind nicht erlaubt.

Kommentar

 

Einzig der Staat regelt, wie der Schutz künftiger Generationen und der Schutz der Tiere auszusehen hat. Er entscheidet, was natürliche Lebens-grundlagen sind. Er entscheidet über den Schutz der Umwelt und den Tierschutz (z. B. Massentierhaltung).

 

Gegebenenfalls ist darüber eine Entscheidung aller Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland einzuholen.