Artikel 146

Aktuell

 

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

 

Neu

 

Dieses Grundgesetz, das für alle Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine neue Verfassung in Kraft tritt, die von den Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

 

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