Das „neue“ Grundgesetz

 

Eine Verfassung kann selbstverständlich nur für diejenigen gelten, die sie sich gegeben haben. So kann das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auch nur für diese und ihre Staatsangehörigen gelten. Allerdings sollte eine Verfassung auch Ziele enthalten, denen sich die Gesellschaft verpflichtet fühlt, auch ohne einen direkten Einfluss auf die Zielerreichung zu haben. Die Herstellung von Frieden in der Welt, die Beseitigung des Hungers in der Welt, ein friedliches Zusammenleben mit allen Menschen auf dieser Erde, ein respektvoller Umgang mit Andersdenkenden und anderen Kulturen, der Schutz der Umwelt und auch die angemessene Teilhabe aller Menschen an den Ressourcen dieser Erde sollten über die verfassungsrechtliche Verankerung das Denken und Handeln derer bestimmen, die sich diese Verfassung gegeben haben. Die Außenpolitik des Staates wird durch solche Zielsetzungen wesentlich vorgegeben.

 

Auch die sprachliche Gestaltung einer Verfassung kann ein wesentliches Merkmal dafür sein, welchen Geist eine Gesellschaft leben will. Die Entwicklung der deutschen Sprache hat dazu geführt, dass traditionelle Begriffe heute etwas anderes meinen, als vor siebzig Jahren. Der Begriff “deutsches Volk” mag dafür ein Beispiel sein. Allein der Begriff „Volk“ wird heute sicherlich anders interpretiert als damals.

Die Verfassung sollte auch die Gliederung der nachgelagerten Gesetze regeln. Alle gesetzgeberischen Maßnahmen hätten sich daran zu halten. Eine Zergliederung der Gesetze in immer mehr Einzelgesetze könnte damit verhindert werden. Der Systematik des Rechtswesens würde das zu Gute kommen. Auch für nachrangiges Recht gelten Halbwertzeiten. Auch solche Gesetze bedürfen von Zeit zu Zeit einer Generalüberholung. Das könnte im Grundgesetz geregelt sein. Zum Verständnis dieser Gesetze und zur Vereinfachung der Verwaltung müssen wichtige Begrifflichkeiten gesetzlich definiert sein. Solche Definitionen müssen für alle Gesetze verbindlich sein. Das Grundgesetz sollte den Gesetzgeber zu einer bürgerfreundlichen Gesetzgebung zwingen.