I. Die Grundrechte

Artikel 1

Aktuell

 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

 

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Neu

 

(1)     Die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

(2)     Die Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland bekennen sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

 

(3)     Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Kommentar

 

(zu 2) Die Bezeichnung "Deutsches Volk“ ist nicht mehr zeitgemäß. Eine Verfassung sollte sich an die Angehörigen des Staates wenden, der sie sich gegeben hat. Deutsch und Volk sind in dieser Kombination Begriffe, die einer vergangenen Zeit angehören.